Behindert – na und? e.V. unterstützt seit vielen Jahren behinderte oder chronisch kranke Menschen darin, selbstbestimmt zu leben.

Ziele

Der Verein hat das Ziel, individuelle Unterstützung für Menschen mit Behinderung in ihrem Lebensbereich zu leisten. Damit soll ein Höchstmaß an Integration und Selbstbestimmung angestrebt werden. Der Verein kann sich Verbänden ähnlicher Zielsetzung als Mitglied anschließen. Der Verein ist parteipolitisch neutral und überkonfessionell.

Dabei soll die Solidarität von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen im Widerstand gegen alle Formen ungerechtfertigter Bevormundung und Sonderbehandlung der Menschen mit Behinderung genauso gefördert werden, wie die Entwicklung von Eigeninitiative. Der Verein will Informationen, die für Menschen mit Behinderung von Wichtigkeit sind, allgemein zugänglich machen und ggf. veröffentlichen.

Allgemein beruft sich der Verein auf die „Deklaration über die Rechte behinderter Menschen,“ Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 9.12.1975 “ sowie die in Deutschland am 26.3.2009 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention.

Der Verein sieht seine Aufgaben auch darin, die Interessen von  Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und zu vertreten.

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung und Unterhaltung von:

  • Maßnahmen und Einrichtungen der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen,
  • Maßnahmen und Einrichtungen der Förderung und Pflege von Senioren,
  • Maßnahmen und Einrichtungen der Betreuung, Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung oder mit drohender Behinderung,
  • Maßnahmen und Einrichtungen zur Umsetzung von Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung 
  • Maßnahmen und Einrichtungen der Sozialhilfe im Rahmen der jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften.

Zu den Maßnahmen und Einrichtungen für Kinder und Jugendliche gehören u.a. Angebote der Kindergarten- und Schulbetreuungen, der Tagesbetreuung, Pflege-, Therapie- und Assistenzleistungen, Frühförderstellen, Beratungs-stellen, Freizeit- und Sportangebote, der Jugendarbeit und Erziehungshilfe.
Zu den Maßnahmen und Einrichtungen für Erwachsene gehören u.a. Wohn- und Betreuungsangebote, Pflege- und Assistenzleistungen, Freizeitangebote und Angebote zur Vermittlung in Arbeit oder der Assistenz und Betreuung am Arbeitsplatz inkl. Beratung der Arbeitgeber.

Zur Verwirklichung der vorgenannten Aufgaben kann der Verein auch entsprechende Einrichtungen (Körperschaften) gründen und/ oder sich an ihnen beteiligen.

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