Ambulante Pflege und Assistenz
Hintergrund
Hintergrund
Die Pflege von Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung ist eine komplexe Aufgabe, die sich nach den individuellen Bedürfnissen der jeweiligen Personen richtet und situativ angepasst werden muss.
Leistung
Leistung
Unsere Angebote umfassen die Pflege und Betreuung von Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung, die Unterstützung durch Assistenzen sowie Leistungen der Pflegeberatung.
Angebot
Angebot
Pflege
Pflege
Unsere Aktivitäten in der Pflege und Betreuung umfassen Maßnahmen der Grundpflege, Behandlungspflege durch Pflegefachkräfte sowie die hauswirtschaftliche Versorgung durch Hilfspersonal. Krankenhausnachsorge, aktivierende Pflege und fachkundige Unterstützung bei der Mobilisation durch unsere Pflegefachkräfte gehören ebenso dazu. Unser Fokus liegt dabei auf Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung jeder Altersstufe.
Um unsere Pflegeleistungen optimal zu gestalten, handeln wir bei der Organisation nach intern und extern definierten und zertifizierten Qualitätsanforderungen. Wir arbeiten in einem multiprofessionellen Team und planen Ihre Pflege unter Einsatz examinierter Fachkräfte.
Unsere Leistungen werden im Vorfeld detailliert besprochen, individuell abgestimmt und auch außerhalb des persönlichen Wohnumfeldes, z.B. bei der Arbeit, in der Schule oder Freizeit angeboten.
Wir beraten und unterstützen Sie von der Anbahnung und Beantragung bis zur Umsetzung aller notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen.
Assistenz
Assistenz
Um Menschen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung in ihrem Alltag zu unterstützen, vermitteln wir Hilfestellung durch Mitarbeitende, die beeinträchtigten Personen jeden Alters zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Freizeit bedarfsgerecht assistieren.
Das Konzept der persönlichen Assistenz beinhaltet eine symmetrische und gleichberechtigte Beziehung zwischen behinderter und assistierender Person und gewährleistet so eine größtmögliche Selbstbestimmung und Unabhängigkeit für Menschen mit Unterstützungsbedarf.
Wir bieten Hilfe bei der Beantragung von Kassen- und Pflegesachleistungen, in der hauswirtschaftlichen Versorgung sowie bei Einkäufen, Arztbesuchen, Krankenhauskontakten oder Ämtergängen an.
Pflegeberatung
Pflegeberatung
Für Menschen mit Pflegebedarf gibt es verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung. Zu Beginn der Pflege erfolgt in der Regel ein Beratungsgespräch gemäß § 7a SGB XI, in dem der persönliche Pflegebedarf festgestellt und ein individueller Versorgungsplan ausgearbeitet wird.
In der pflegerischen Beratung klären wir mit Ihnen Fragen rund um die Beantragung eines Pflegegrads, den persönlichen Hilfsmittelbedarf, die Eingliederungshilfe und mögliche Entlastungsangebote für die Angehörigen.
Ist ein Pflegegrad festgestellt, sieht der Gesetzgeber eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI vor, um die Qualität der Pflege sicherzustellen. Der Anspruch auf eine solche Pflegeberatung variiert je nach Pflegegrad zwischen jährlich (Pflegegrad 1), halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) und vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5). Ab Pflegegrad 2 ist die Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI verpflichtend.
Wir führen diese Beratung mit speziell qualifiziertem Personal in unseren Räumlichkeiten oder bei Ihnen zu Hause durch. Ziel unserer Beratung ist dabei stets die Optimierung der persönlichen Situation. Wir sind bestrebt, Orientierungshilfen zu geben, Unterstützungsmöglichkeiten aufzuzeigen, Lösungen zu entwickeln, Hilfsangebote zu koordinieren und Fähigkeiten bzw. Fertigkeiten innerhalb der Familie zu stärken.
Ansprechpartner/innen
Ansprechpartner/innen
Frank Schmitz
(Fachbereichsleiter)
Kai Winklewsky
(Pflegedienstleiter, Praxisanleiter)
Kosten
Kosten
Pflege- und Betreuungsleistungen sind Leistungen, die vom behandelnden Arzt oder vom örtlich zuständigen Sozialhilfeträger verordnet bzw. festgestellt werden. Die Kosten übernehmen alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen oder der örtlich zuständige Sozialhilfeträger. Selbstzahlung ist ebenfalls möglich.
Assistenzleistungen sind Leistungen des örtlich zuständigen Sozialhilfeträgers, der die Kosten nach Antragstellung übernimmt. Selbstzahlung ist ebenfalls möglich.
Die Pflegeberatung ist eine Leistung der Kranken- und Pflegekassen. Die Kosten dafür werden von diesen übernommen. Eine Selbstzahlung ist somit nicht erforderlich.
Team
Team
